Totalrevision Gebührenreglement

16. April 2021

An seiner Sitzung vom 30. März 2021 hat der Gemeinderat das Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Fällanden genehmigt.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die im Verfahren unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen.


Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Fällanden, Abteilung Präsidiales, eingesehen werden und ist auch online verfügbar.


Fällanden, 16. April 2021

Gemeinderat Fällanden

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