Medienmitteilung des Gemeinderates

15. November 2016
Strassenbeleuchtungskonzept für Quartier- und Gemeindestrassen
Der Gemeinderat hat ein von der Werkkommission erarbeitetes Beleuchtungskonzept verabschiedet, das eine einheitliche Umsetzung von Beleuchtungsprojekten für Quartier- und Gemeindestrassen vorsieht. Durch eine Reduktion der bestehenden Leuchtenvielfalt auf maximal drei bis vier Lampentypen soll der Wartungsaufwand für die Strassenbeleuchtung verringert und das Ortsbild attraktiver gestaltet werden.
Die Analyse der bestehenden Strassenbeleuchtung im Gemeindegebiet zeigt, dass 30 % der vorhandenen Leuchten nicht mehr den heutigen Vorschriften entsprechen und daher in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen. Deshalb wurde ein Strassenbeleuchtungskonzept für die Quartier- und Gemeindestrassen erarbeitet, das eine sinnvolle Planung des Kaufs der Leuchten und eine Verringerung des Aufwands für deren Unterhalt und Lagerbewirtschaftung ermöglicht. Die Umstellung auf LED-Technik gestattet es zudem, den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Weiter soll das neue Beleuchtungskonzept auch zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen, weshalb bei der Auswahl der Lampentypen auf die Gestaltung des öffentlichen Raums ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Nicht Bestandteil des neuen Beleuchtungskonzepts ist die öffentliche Beleuchtung entlang der Kantonsstrassen, da für diese der Kanton Zürich zuständig ist.

Strassenprojekt Zürichstrasse, Bauabrechungen für die Abschnitte Mooswiesstrasse bis Sängglenstrasse und Sängglenstrasse bis Pfaffensteinstrasse in Pfaffhausen, genehmigt
Die Strassensanierung der Zürichstrasse inkl. Strom, Wasser, Beleuchtung und Kanalisationserneuerung wurde in zwei Bauetappen ausgeführt. Teil eins beinhaltete den Abschnitt Moos­wiesstrasse bis Sängglenstrasse. Der Gemeinderat und die Werkkommission bewilligten dafür im Jahr 2013 einen Gesamtkreditrahmen von Fr. 1'630'200.–. Für den zweiten Teil der Sanierung, Abschnitt Sängglenstrasse bis Pfaffensteinstrasse betrug der vom Gemeinderat 2014 bewilligte Gesamtkredit Fr. 1'664'000.–. Die Bauarbeiten für beide Etappen konnten zwischenzeitlich vollumfänglich abgeschlossen werden. Die effektiven Kosten für das Teilprojekt eins, Mooswiesstrasse bis Sängglenstrasse betragen Fr. 1'780'111.34. Für die Mehrkosten sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Nebst der Entsorgung grosser Mengen von PAK-haltigen Belägen (Bodenbeläge, die hohe Anteile an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aufweisen), dem Mehraushub infolge schlechtem Baugrund und den Mehraufwendungen beim Hartverbau fielen u.a. zusätzlich gärtnerische Anpassungen sowie aufwändige Deckbelagsarbeiten ins Gewicht. Die zweite Teiletappe, Sängglenstrasse bis Pfaffensteinstrasse, schliesst mit Kosten von Fr. 1'744'641.– ab. Diese Mehrkosten sind bei den Bereichen Strassen- und Kanal-sanierung entstanden. Im Wesentlichen sind dafür folgende Gründe ausschlaggebend: Aufgrund von Einsprachen nach §§ 16 und 17 Strassengesetz des Kantons Zürich (StrG) wurden Projektänderungen notwendig. Ein Teil der Mehrkosten ist mit dem sehr hohen Aufwand bei den Ausmassbereinigungen mit den Bauunternehmungen zu erklären. Weiter schlug der erhöhte Koordinationsbedarf mit den involvierten Parteien negativ zu Buche. Im Bereich Kanalisation führte u.a. eine umfangreiche Projektanpassung und damit einhergehend mehr Kanalisationsleitungen inkl. Anschlüsse zu höheren Kosten.

Auch 2017 weiterhin fünf SBB-Tageskarten im Angebot
Das Angebot der SBB Tageskarten für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde erfreut sich nach wie vor grosser Beliebtheit und wird rege benützt. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, auch für 2017 wiederum fünf SBB-Tageskarten anzuschaffen. Dazu wurde zu Lasten der Laufenden Rechnung ein Kredit von Fr. 70'000.– bewilligt. Die SBB-Tageskarten können wie bis anhin über die Webseite www.faellanden.ch reserviert und bei der Abteilung Finanzen direkt am Schalter bezogen werden. Aufgrund der Tariferhöhung der SBB erhöht sich der Preis für eine Tageskarte per 1. Januar 2017 von Fr. 42.– auf Fr. 44.–. Kurzentschlossene können von einem Last-Minute Angebot profitieren. Frühestens am Vortag ab 15.00 Uhr oder am Reisetag selber ist die Last-Minute-Tageskarte zum Preis von Fr. 27.– erhältlich. Am Freitag ist zwischen 13.00 und 14.00 Uhr ein Kauf des Last-Minute Tickets für die Reisetage Samstag und Sonntag des unmittelbar folgenden Wochenendes möglich, sowie des am Wochenende folgenden Montags. Eine Reservation für dieses spezielle Angebot ist nicht möglich.

Festlegung bewilligungsfreie Verkaufssonntage im Jahr 2017
Im Kanton Zürich können die Gemeinden gemäss dem Kantonalen Arbeitsgesetz (ArG) einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Die Gemeindeverwaltung führt dazu jährlich eine Umfrage bei den lokalen Gewerbetreibenden durch. Aufgrund der eingereichten Gesuche wurden für das Jahr 2017 folgende bewilligungsfreie Verkaufssonntag festgelegt: 19. März, 17. April (Ostermontag), 1. Mai (Tag der Arbeit) und 24. Dezember 2017.

Gräberräumung im Friedhof Zil
Im Friedhof Zil werden seit 1967 Bestattungen vorgenommen. Gestützt auf die Kantonale Verordnung über die Bestattungen besteht für Gräber eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist dürfen Gräber abgeräumt und neu belegt werden. Im Friedhof Zil haben bisher in den Jahren 2004 und 2013 Gräberräumungen stattgefunden. Im Frühjahr 2017 werden nun im Grabfeld 5 bei den Grabreihen 4–5 die Urnengräber mit den Nummern 49–80 geräumt. Betroffen sind die Jahrgänge 1989–1994. Der Gemeinderat hat den Kredit für die entsprechenden Arbeiten über Fr. 6'285.60 bewilligt. Die Angehörigen werden schriftlich über die Räumung informiert. Zusätzlich wurde die Räumung im Glattaler publiziert

Finanz- und Aufgabenplan 2016–2020
Der Finanz- und Aufgabenplan zeigt in einer rechtlich unverbindlichen Form die mutmassliche finanzielle Entwicklung der nächsten Jahre auf und bildet eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der jeweiligen Budgets. In diesem Sinne stellt die Finanz- und Aufgabenplanung für die Exekutive ein wichtiges Steuerungsinstrument dar, das jährlich überarbeitet und überprüft wird. Nachdem der Gemeinderat den Finanz- und Aufgabenplan 2016–2020 definitiv verabschiedet hat, ist das entsprechende Dokument (Schulgemeinde und Politische Gemeinde) ab sofort auf der Website www.faellanden.ch (Gemeindeversammlung) öffentlich zugänglich.

Personelles
Folgende Mitarbeitende haben ihre Anstellung bei der Gemeindeverwaltung gekündigt:
Roger Zurbrügg, Sozialarbeiter 100 % der Abteilung Soziales, per 30. November 2016, Egzon Mehmeti, Fachspezialist 100 % der Abteilung Werke und Rana Bühler, Fachangestellte Gesundheit 80 % im Alterszentrum Sunnetal, per 31. Dezember 2016 und Ralph Zühlke, Gemeindearbeiter Werkhof 100 % per 31. Januar 2017. Demgegenüber sind auch zwei Neueintritte zu verzeichnen: Nadine Pfister, Sachbearbeiterin 50 % in der Abteilung Finanzen per 16. November 2016 und Manuela Schoch, die ihre Stelle als Sozialarbeiterin 90 % in der Abteilung Soziales Anfang Januar 2017 antreten wird. Der Gemeinderat dankt den austretenden Mitarbeiter für ihre geleisteten Dienste und wünscht den beiden neuen Mitarbeiterinnen bei ihren jeweiligen Tätigkeiten viel Freude und Erfolg.

Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola Moser, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Rolf Rufer, Gemeindepräsident, rolfrufer@bluewin.ch, Telefon G 044 292 39 08

Zugehörige Objekte

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