Ersatzwahl für ein Mitglied und eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

6. Januar 2017
Ersatzwahl für ein Mitglied und eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018

Für den per Datum der rechtskräftigen Wahl eines neuen Mitglieds und einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission Fällanden zurücktretenden Thomas Wipfler, Mitglied und Präsident der Rechnungsprüfungskommission, ist ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 zu wählen. In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens am 15. Februar 2017 beim Gemeinderat Fällan­den, Schwerzen­bachstrasse 10, 8117 Fällanden, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburts­datum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge ge­ändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Fällanden erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge können von der Website www.faellanden.ch heruntergeladen werden. Für die Zustellung per Post ist die Abteilung Präsidiales, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, unter Telefon 043 355 35 35 oder praesidiales@faellanden.ch zu kontaktieren.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Fällanden, 6. Januar 2017
Gemeinderat Fällanden

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