Medienmitteilung des Gemeinderats

18. Juni 2019

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Brigit Frick, Vorsteherin Ressort Finanzen und Steuern, hat mit Schreiben vom 3. April 2019 beim Bezirksrat Uster ihr Entlassungsgesuch aus dem Gemeinderat per 30. November 2019 eingereicht. Mit Beschluss vom 17. April 2019 hat der Bezirksrat Uster Brigit Frick ihr Gesuch bewilligt und den Gemeinderat Fällanden eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen.
Mit Beschluss vom 26. März 2019 hat der Gemeinderat Fällanden Brigit Frick als Leiterin der Abteilung Präsidiales und Stellvertreterin der Gemeindeschreiberin per 1. Dezember 2019 angestellt. Weil gemäss Gesetz über die politischen Rechte eine Anstellung bei der politischen Gemeinde und das Amt als Gemeinderätin nicht vereinbar sind, muss eine Ersatzwahl durchgeführt werden. Wahlvorschläge können ab 26. Juli 2019 (Publikation der Wahlanordnung) bis spätestens zum 4. September 2019 eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Ab 26. Juli kann das entsprechende Formular für die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sofern nur eine Person vorgeschlagen wird, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person am 1. Oktober 2019 in der stillen Wahl als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet der erste Wahlgang am 17. November 2019 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 9. Februar 2020 festgelegt. Im Falle einer Urnenwahl werden gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung leere Wahlzettel verwendet.

Einzelinitiative «Einheitsgemeinde in Fällanden» von Dietrich Hunkeler
Mit Schreiben vom 30. April 2019 reichte Dietrich Hunkeler aus Benglen als Präsident der CVP gestützt auf § 146 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Einzelinitiative unter dem Titel «Einheitsgemeinde in Fällanden» ein. Die Einzelinitiative Hunkeler verlangt, dass die Bevölkerung sich in einer Grundsatzabstimmung Pro oder contra Einheitsgemeinde äussern kann. Diese Grundsatzabstimmung wird am 17. November 2019 stattfinden. Wird die Einzelinitiative von den Stimmberechtigten angenommen, arbeiten die Behörden eine Umsetzungsvorlage aus und bringen diese innert 18 Monaten nach der ersten Abstimmung wieder an die Urne.
In Versammlungsgemeinden können von einem oder mehreren Stimmberechtigten Einzelinitiativen eingereicht werden. Sie sind an den Gemeindevorstand zu richten und können eingereicht werden über Gegenstände, die der Abstimmung in der Gemeindeversammlung oder an der Urne unterstehen. Die Einzelinitiative von Dietrich Hunkeler verlangt, dass sich das Volk noch vor der Ausarbeitung einer detaillierten Abstimmungsvorlage grundsätzlich zur Frage äussern kann, ob sich die Schulgemeinde und die Politische Gemeinde Fällanden institutionell zusammenschliessen sollen. Im Falle einer Zustimmung soll die neue Gemeindeordnung für die Schaffung einer Einheitsgemeinde gemäss Initiativtext auf Beginn der Amtsperiode 2022–2026 in Kraft treten.
Die Gültigkeitsprüfung der Initiative muss innert drei Monaten seit Einreichung der Einzelinitiative erfolgen. Die Gültigkeitsprüfung umfasst formelle und inhaltliche Aspekte. Der Gemeindevorstand hat mit einem Beschluss festzustellen, ob die Einzelinitiative gültig, teilgültig oder ungültig ist oder ob sie in einzelne Teile aufzutrennen ist. Die Einzelinitiative von Dietrich Hunkeler vom 30. April 2019 betreffend die Bildung einer Einheitsgemeinde wurde nach Prüfung der formellen und materiellen Inhalte durch den Gemeinderat im Sinne einer allgemeinen Anregung als gültig erklärt. Der Inhalt der Initiative betrifft einen Gegenstand, welcher der Urnenabstimmung untersteht. Somit muss innert sechs Monaten nach dem Beschluss über die Gültigkeit der Initiative die Urnenabstimmung stattfinden. Mit der Festlegung der Urnenabstimmung auf den 17. November 2019 wird diese Frist gewahrt. Wird eine Einzelinitiative in der Form der allgemeinen Anregung von den Stimmberechtigten am 17. November 2019 angenommen, arbeiten die Behörden eine Umsetzungsvorlage aus und bringen diese innert 18 Monaten nach der ersten Abstimmung wieder an die Urne.

Bildung einer Naturschutzkommission
In den Gemeinden im Kanton Zürich ist es üblich, dass für Fragen des Naturschutzes eine Naturschutzkommission einsetzt wird. In der Gemeinde Fällanden besteht zwar eine Vernetzungskommission, jedoch keine Naturschutzkommission. Der Gemeinderat hat per 1. Juli 2019 eine Naturschutzkommission gebildet und die Vernetzungskommission darin integriert.
Schon seit einiger Zeit besteht seitens des Gemeinderats Fällanden das Bedürfnis, den Naturschutz zu stärken und die verschiedenen Aufgabengebiete in einer Kommission zusammenzufassen. Um die vielfältigen Aufgabenbereiche der Gemeinde im Naturschutz zu organisieren, empfiehlt es sich darum, eine Naturschutzkommission einzusetzen. Die Naturschutzkommission berät die Gemeinde in allen Belangen des Naturschutzes, beim kommunalen Unterhalt, bei Planungen und bei gemeindeeigenen Hoch- und Tiefbauvorhaben. Zu den Aufgaben der Kommission gehören weiter der Aufbau und die Bewirtschaftung des Naturschutzinventars, das Erstellen oder Überarbeiten der Naturschutzverordnung und des Beitragsreglements sowie das Ausstellen der Bewirtschaftungsverträge. Die Kommission kontrolliert die fachgerechte Pflege und macht Vorschläge zur Aufnahme zusätzlicher Objekte. Sie begutachtet Projekte und Vorhaben, die Schutzobjekte beeinträchtigen könnten. Aufgrund der nahen Beziehung der Vernetzungskommission zu einer Naturschutzkommission werden diese zusammengelegt bzw. die Vernetzungskommission wird vollständig in die Naturschutzkommission integriert.
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Revision Ortsplanung
Die letzte grössere Ortsplanungsrevision der Gemeinde Fällanden ist aus dem Jahr 2007 datiert. Die Gemeinde Fällanden ist seit 2007 stetig gewachsen. Die Einwohnerzahl hat von rund 7'100 auf rund 8'650 Einwohnerinnen und Einwohner zugenommen. Das entspricht einem Zuwachs von 22 % in 11 Jahren. Bei der Betrachtung der Bauzonen (Stand 2016) wird deutlich, dass bereits über 90 % der Bauzonen überbaut sind. Es sind nur noch wenige unbebaute Parzellen vorhanden. Eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der ortsplanerischen Zielsetzungen und Grundlagen werden somit nötig. Dies umso mehr, da sich seit 2007 auch die übergeordneten Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Gestützt auf diese Ausgangslage beabsichtigt der Gemeinderat Fällanden eine Überprüfung und Revision der Ortsplanung in die Wege zu leiten. In einem ersten Schritt soll der Handlungsbedarf hinsichtlich der kommunalen als auch der übergeordneten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen aufgezeigt werden. Anschliessend sollen dann die verschiedenen Inhalte und der zeitliche Ablauf der Ortsplanungsrevision definiert und durch den Gemeinderat verabschiedet werden. Dabei sollen die Bevölkerung und die Parteien frühzeitig und in geeigneter Form in die Ortsplanungsrevision involviert werden.
Für die Begleitung der Revision wurde die Firma Planpartner AG aus Zürich beauftragt. Für die Phasen Analyse, Zielvorstellungen Gemeinderat, Ortsplanungsgespräche, Partizipation und Festlegen der Inhalte hat der Gemeinderat ein Kredit über Fr. 67'400.– bewilligt.

Strassensanierung Industriestrasse Fällanden
Im Gebiet der Industriestrasse wurden in den vergangen fünf Jahren bereits zwei Sanierungsetappen realisiert. Mit der Etappe Industriestrasse 18–50 soll ein nächster Abschnitt saniert werden. Im besagten Abschnitt sind die Werkleitungen aus dem Jahre 1968, welche erneuert werden müssen. Zusätzlich zu dieser Sanierung wird das EWZ ab der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bachwis im Fahrbahnbereich der Industriestrasse eine Fernheizleitung erstellen. Für das Projekt Strassensanierung und Werkleitungen wurde ein Kredit von Fr. 937'000.– bewilligt. Die Kosten für die Fernwärmeleitung sind darin nicht enthalten und werden durch die EWZ getragen. Die Tiefbauarbeiten werden an die Firma Kern Strassenbau AG aus Bülach und der Rohrleitungsbau an die Firma Petrig AG aus Hegnau vergeben. Die Ingenieurarbeiten für die Projektleitung und die Bauleitung werden durch das Büro Hetzer, Jäckli und Partner AG aus Uster ausgeführt. Die Bauarbeiten dauern vom 24. Juni bis voraussichtlich 30. November 2019.

Weiter hat der Gemeinderat
– die finanzpolitischen Ziele für die Legislatur 2018–2022 neu definiert,
– die Projektabrechnung über die Montage eines Verkehrsspiegels mit ICE FREE-Beschichtung an der Zürichstrasse im Betrag von Fr. 5'170.85 mit Minderkosten von Fr. 5'829.50 genehmigt,
– dem Verein für Prävention und Drogenfragen Zürcher Oberland (VDZO), Uster, befristet für die Jahre 2020 bis 2023 Gemeindebeiträge von Fr. 3.– pro Einwohner/in (nominal), d.h. Fr. 25'953.– pro Jahr, zulasten der Erfolgsrechnung, zugesichert,
– aufgrund personeller Vakanzen in der Abteilung Finanzen einen Kredit in der Höhe von Fr. 34'000.– für die Monate Juli bis September 2019 als gebundene Ausgabe bewilligt.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

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