Medienmitteilung des Gemeinderats

9. April 2020

Notfallhilfe für Kleinunternehmen und Kindertagesstätten
Für die Corona-Notfallhilfe hat der Gemeinderat zur Regelung des konkreten weiteren Vorgehens und zur Bewilligung der Gesuche eine Arbeitsgruppe eingesetzt und einen entsprechenden Kredit bewilligt.

Zur Abfederung von drohenden Notlagen von Selbstständigerwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket in der Höhe von 15 Millionen Franken subsidiär zur Härtefallregelung des Bundes bewilligt. Ziel ist es, den Selbstständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann-/Ein-frau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Gestützt auf die Einwohnerzahl per Ende 2019 wird vom Kanton Zürich somit für Fällanden eine Zahlung in der Höhe von rund Fr. 86'780.– aus diesem Solidaritätsfonds zugesichert. Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um gesetzliche wirtschaftliche Sozialhilfe handelt. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist bei der Gemeinde, Abteilung Soziales, ein Unterstützungsgesuch in Form eines Fragebogens einzureichen. Es dient als Grundlage für den Entscheid über eine mögliche finanzielle Hilfeleistung. Die entsprechenden Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Allfällige Leistungen der Gemeinde Fällanden sind subsidiär, es handelt sich also um Vorschüsse bzw. um eine Vorfinanzierung; es besteht kein genereller Anspruch auf Notfallhilfe. Die der kommunalen Notfallhilfe vorgelagerten Leistungen sollen unabhängig davon geltend gemacht werden:

  • Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf;
  • Bankkredite für Betriebskosten;
  • Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne;
  • Gelder der Arbeitslosenversicherung;
  • Weiteres.

Zur Verwaltung der Gelder der Soforthilfe und zur Beurteilung der eingehenden Gesuche in der Gemeinde Fällanden wird unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben dem Vorsteher Ressort Finanzen und Steuern und der Vorsteherin Ressort Gesellschaft auch die jeweilige Leitung der Abteilungen Soziales und Steuern angehören. Dieser Arbeitsgruppe obliegt es, die Rahmenbedingungen und den Prozess für die Gesuchsprüfung zu definieren, die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen und allfällige Unterstützungsbeiträge zur Zahlung freizugeben.

Die seitens der Gemeinde nötige Kredithöhe kann zurzeit nicht wirklich abgeschätzt werden, dies wird sich erst mit der Prüfung der eingehenden Gesuche zeigen. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Gesellschaft jetzt ihre Solidarität mit den vielen Kleinunternehmen bezeugen muss, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in eine Notlage kommen, damit nach Beendigung der Krise schnellstmöglich wieder eine funktionierende Wirtschaft starten kann. Daher soll die ausserordentliche ZKB-Jubiläumsdividende zur Hälfte, d. h. mit einem Betrag von Fr. 141'200.– zusätzlich zum kantonalen Corona-Hilfspaket dem Solidaritätsfonds zugewiesen werden.

Notfallhilfe für Kindertagesstätten
Den Fällander Kinderkrippen fehlt aktuell ein wesentlicher Teil der Einnahmen, da zahlreiche Eltern, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht mehr auswärts berufstätig sind, ihre Kinder nicht mehr in die Krippe schicken, sondern diese zu Hause selbst betreuen. Damit folgen sie der entsprechenden bundesrätlichen und kantonalen Empfehlung. An seiner letzten Sitzung hatte der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 100'000.– für die subsidiäre finanzielle Unterstützung der Kinderkrippen mit zinslosen Darlehen bewilligt.

Die Gemeinden sind verpflichtet, Kinderbetreuungsplätze – und zwar in ausreichender Qualität und Quantität – zur Verfügung zu stellen. Demzufolge ist es gemäss den vorliegenden Empfehlungen von Kanton und GPV angezeigt, dass die jeweilige Gemeinde den Corona-bedingten Ertragsausfall kompensiert. Es stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, ob die Gemeinde bedingungslos für den gesamten Ertragsausfall einzustehen hat. In diesem Sinne übernimmt der Gemeinderat eine Kostendeckung von maximal 80 % und erwartet andererseits von den Eltern, dass diese weiterhin aus Solidarität einen Anteil von 20 % ihrer bisherigen Elternbeiträge bezahlen.

Der Gemeinderat hat seinen Beschluss vom 24. März 2020 insofern angepasst, als die finanzielle Absicherung der Kinderkrippen als nachrangiges Darlehen sichergestellt werden soll. Dies bedeutet konkret, dass das Darlehen erlassen wird, wenn keine der Notfallhilfe vorgelagerte Finanzierung oder andere Unterstützungsbeiträge von Bund oder Kanton einbringbar sind. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 entschieden, dass er nicht für die Ertragsausfälle der Kinderkrippen einstehen wird. Diese subsidiäre Finanzierung erfolgt also unter der Annahme, dass insbesondere der Kanton Zürich Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter erarbeitet. Die Ertragsausfälle werden somit im Sinne einer Vorfinanzierung überbrückt. Die Gemeinde wird im Anschluss allfällige übergeordnete finanzielle Unterstützungen entsprechend zurückfordern. Diese Regelung gilt vorerst bis 19. April 2020.

Im Gespräch mit den Kinderkrippen sollen zudem Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, um die Fixkosten zu reduzieren bzw. den Ertragsausfall zu mindern. Die Vorsteherin Ressort Gesellschaft und der Vorsteher Ressort Finanzen und Steuern werden mit den Krippenleiterinnen möglichst rasch die Konkretisierung des weiteren Vorgehens besprechen.

Personenunterführung Maurstrasse
Aufgrund der aktuellen Ausgangslage und der Dringlichkeit des Themas hat der Gemeinderat die mögliche Übernahme der Personenunterführung an der Maurstrasse ins Eigentum der Gemeinde erneut diskutiert. In einer Unterschriftensammlung haben sich über 800 Personen für die Beibehaltung der Unterführung ausgesprochen. Der Gemeinderat nimmt dieses Signal ernst und hat deshalb entschieden, seinen früheren Beschluss in Wiedererwägung zu ziehen und aufzuheben.

Das Ressort Tiefbau und Werke wurde nun beauftragt, einen koordinierten Prozess zur Konsensfindung mit allen Beteiligten in die Wege zu leiten und dabei das noch laufende Rekursverfahren entsprechend zu berücksichtigen. Dem Gemeinderat soll nun möglichst rasch ein Antrag zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorgelegt werden.

Weitere Beschlüsse des Gemeinderats

  • In der unteren Benglen müssen in absehbarer Zeit zwei grosse Gas-Heizzentralen ersetzt werden. Der Gemeinderat befürwortet den Ersatz durch neue Holzschnitzelheizungen, die zugleich auch Strom aus erneuerbaren Energien produzieren können. Der CO2-Ausstoss kann damit massgeblich reduziert werden, und die Wärmeproduktionskosten liegen um einiges tiefer als bei einer neuen Gasheizung. Allenfalls kann dann in einem späteren Zeitpunkt auch die Schulanlage Buchwis – Schulhaus, Kindergarten und Schwimmbad – an die neue Heizung angeschlossen werden. Das Projekt wird entsprechend politisch unterstützt und gefördert.
  •  Die Abrechnung der am 23. Oktober 2012 bewilligten Projektierungskosten für die Sanierung des Zürich-Fusswegs schliesst mit Gesamtkosten von Fr. 16'770.40 ab (Kreditüberschreitung von Fr. 1'770.40, das entspricht 11.8 %).
  • Der ordentliche Gewinnanteil der ZKB für die Gemeinde Fällanden für das Jahr 2019 beläuft sich auf Fr. 649'548.35. Zusammen mit der Jubiläumsdividende von Fr. 282'412.35 aus Anlass des 150-Jahr-Jubiläums der ZKB erfolgt eine Gesamtausschüttung von Fr. 931'960.70.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

Zugehörige Objekte

Name
2020_04_09_Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2020_04_07....pdf Download 0 2020_04_09_Gemeinderat_Faellanden_Medienmitteilung_Sitzung_vom_2020_04_07....pdf